Die Abwicklung von Unfallschäden

Die Abwicklung bei Unfallschäden

Ein Verkehrsunfall ist immer eine unangenehme Angelegenheit, besonders wenn es dabei zu Sach- oder Personenschäden gekommen ist. Nach einem Unfall muss nicht nur der Schaden am Fahrzeug behoben werden, sondern auch die Unfallschadenregulierung abgewickelt werden. Doch wie funktioniert das Procedere der Schadenregulierung und welche Rolle spielen ein Sachverständiger und ein Rechtsanwalt dabei?

Zunächst einmal gilt es, den Schaden zu dokumentieren. Hierbei kommt der Gutachter ins Spiel. Dieser begutachtet das beschädigte Fahrzeug und erstellt ein Gutachten über die entstandenen Schäden. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung und die Reparatur des Fahrzeugs. Es gibt Auskunft über die Höhe des Schadens und ob das Fahrzeug noch reparabel ist. Hierfür ist es wichtig, einen Sachverständigen zu wählen, der unabhängig ist und keiner der beteiligten Versicherungen nahesteht.

Nachdem das Gutachten erstellt wurde, erfolgt die Abwicklung der Schadensregulierung mit der Versicherung. Hierbei sollte man sich im Vorfeld über seine Ansprüche und die verschiedenen Möglichkeiten der Schadensregulierung informieren. Es gibt die Möglichkeit, den Schaden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abzuwickeln oder aber einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung zu beauftragen. In jedem Fall sollte man darauf achten, dass man keine voreiligen Unterschriften unter einem Vergleich oder einer Abfindungserklärung leistet.

Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann hierbei helfen, die Ansprüche des Geschädigten durchzusetzen und eine angemessene Schadensregulierung zu erreichen. Sie/er kann zum Beispiel die Höhe der Entschädigung und die Schuldfrage klären und eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung der Schadensregulierung sicherstellen. Auch die Erstattung der Anwaltsgebühren gehört zu den möglichen Schadensersatzansprüchen, die der Geschädigte geltend machen kann.

Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich dabei nach dem Umfang der Tätigkeit des Anwalts und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Anwalts. Bei einem verschuldeten Unfall muss der Verursacher des Unfalls die Kosten übernehmen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich im Vorfeld über seine Rechte und Ansprüche im Rahmen der Schadensregulierung zu informieren und sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten zu lassen. Eine unabhängige Begutachtung durch einen Sachverständigen ist ebenfalls wichtig, um die entstandenen Schäden genau zu dokumentieren und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Lisa Adler-Malm
Rechtsanwältin
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