Die Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsdelikten und können teuer werden. In Deutschland drohen bei Verstößen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot. Doch wie stehen die Erfolgsaussichten, wenn man gegen einen Bußgeldbescheid vorgeht? Kann ein Sachverständigengutachten helfen?

Zwar sollte man sich immer bewusst sein, dass ein Bußgeldbescheid nicht automatisch rechtskräftig ist. Man hat jedoch immer die Möglichkeit, zunächst Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.  Dies sollte man jedoch nicht leichtfertig tun, sondern nur dann, wenn man gute Gründe dafür hat. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann es sich daher lohnen, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.

Der Einspruch kann durch die Betroffene/ den Betroffenen selbst oder aber durch die beauftragte Rechtsanwältin oder den beauftragten Rechtsanwalt eingelegt werden. Im weiteren Verlauf wird dann Akteneinsicht beantragt, was allerdings nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann. Als Privatperson erhält man keinen Zugang zu den Akten.

Nach Erhalt der Akten können sodann die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Verteidigung geprüft werden.

Ein möglicher Ansatzpunkt, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, sind Überschreitung der Eichfrist des eingesetzten Messgerätes oder aber ein Fehler bei der Messung selbst. Häufig werden Geschwindigkeitsmessungen mittels Radargeräten oder Lasermessungen durchgeführt. Allerdings sind solche Messmethoden sind nicht immer fehlerfrei. Eine falsche Justierung des Geräts oder eine falsche Anwendung können zu fehlerhaften Messungen führen. Ein Sachverständigengutachten kann hier helfen, um zu prüfen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde.

Auch eine Verletzung des Datenschutzes kann ein Grund sein, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel ist in Deutschland umstritten. Zwar sind Aufnahmen erlaubt, wenn sie ausschließlich zur Beweissicherung bei einem Unfall genutzt werden, doch im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist dies nicht immer der Fall. Hier können Verstöße gegen den Datenschutz vorliegen, die den Bußgeldbescheid angreifbar machen.

In jedem Fall empfiehlt es sich, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, welche/r sodann die Erfolgsaussichten im konkreten Einzelfall prüft. Gerne stehe ich Ihnen hierbei zur Verfügung.
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